Allgemeine Geschäftsbedingungen
Healthy work and Life ( firmenpräventionskurse.de)
Bahnhofstr.82
73312 Geislingen
Tel. 07331/703379
§1 Allgemeines, Kundenkreis
(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und
Dienstleistungsverträge aufgrund von Bestellungen unserer
Kunden über unsere Webseite www. healthyworkandlife.de (nachfolgend „Webseite“) sowie
Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungsverträge, die
per Telefon, Telefax oder auf postalischem Weg geschlossen
werden, unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).
(2) Das Angebot auf unserer Webseite richtet sich
gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für
Zwecke dieser AGB, (i) ist ein Verbraucher jede natürliche
Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des
Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und (ii) ist ein
„Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder
eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1
BGB).
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine
Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht
gesondert widersprechen.
§2 Vertragsschluss, Widerrufsrecht und Verhinderung des
Kunden
(1) Vertragsschluss über das Onlinebuchungsformular
(a) Unsere Angebote auf unserer Webseite, die über das
Onlinebuchungsformular angenommen werden können,
sind rechtsverbindliche Angebote unsererseits.
(b) Durch Anklicken des Buttons mit der Bezeichnung oder
der Zusatzbezeichnung „Jetzt kaufen“ (Darstellung abhängig
von der gewählten Zahlungsart) über das
Onlinebuchungsformular auf der Webseite, nimmt der
Kunde das verbindliche Angebot von Healthy work and Life für die Buchung
des betreffenden Lehrganges verbindlich an. Durch die
Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein
Vertrag zustande (Vertragsschluss).
Die Annahme des Angebots erfordert, dass der Kunde zuvor
die persönlichen Daten angibt und diese AGB akzeptiert.
Diese Form des Vertragsschlusses steht dem Kunden nicht
zur Verfügung, sofern er Fördermittel in Anspruch nehmen
möchte (vgl. § 7 dieser AGB).
(2) Vertragsschluss per Fax, E-Mail oder Post
Sendet der Kunde die Anmeldung (z.B. durch Nutzung des
auszudruckenden Anmeldeformulars oder in Textform
formlos) per Fax, per E-Mail oder per Post an Healthy work and Life, dann
stellt dieses Vertragsangebot ein verbindliches
Vertragsangebot des Kunden dar. Ein Vertragsschluss
kommt in diesem Fall erst dann zustande, wenn die Healthy work and Life das
Vertragsangebot des Kunden verbindlich annimmt und diese
Annahme dem Kunden gegenüber mitteilt.
(3) Vertragsschluss per Telefon
Ein mündlicher Vertragsabschluss kommt dann zustande,
wenn der Kunde den Hinweis über den Standort der AGB auf
der Website erhalten hat, dieser ausdrücklich und
verbindlich dem Vertragsangebot zugestimmt hat und die
schriftliche Bestätigung der Healthy work and Life erhalten hat.
Diese Form des Vertragsschlusses steht dem Kunden nicht
zur Verfügung, sofern er Fördermittel in Anspruch nehmen
möchte (vgl. § 8 dieser AGB).
(4) Widerruf
Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, die
Annahme des Vertragsangebotes gemäß vorstehendem
Absatz 1 und sowie sein Vertragsangebot gemäß
vorstehendem Absatz 2 nach Maßgabe der besonderen
Widerrufsbelehrung gem. §5 Abs. 1 dieser AGB zu
widerrufen.
(5) Verhinderung des Kunden
Die Lehrgangsgebühren sind auch dann in voller Höhe zu
entrichten, wenn der Kunde auf Grund Urlaubs,
berufsbedingter Gründe, Krankheit oder aufgrund von
Umständen, die der Kunde selbst beeinflussen kann, nicht
im Stande ist, an dem Lehrgang teilzunehmen. Zahlt der
Kunde die Lehrgangsgebühr nicht rechtzeitig oder nimmt er
am Lehrgang nicht teil, so bleibt die Zahlungspflicht des
Kunden für den gebuchten Lehrgang dennoch in voller Höhe
bestehen.
§3 Umbuchungsmöglichkeit
(1) Die Umbuchung von Präsenz- /Live-Online-Ausbildungen
ist einmalig kostenfrei möglich und kann bis spätestens 3
Tage vor Kursbeginn erfolgen.
(2) Die Ausbildung muss bereits bezahlt und der, zur Zahlung
gehörende Geldeingang, muss im ERP-System vermerkt sein.
(3) Nach erfolgreicher Umbuchung erhält der Kunde einen
Umbuchungscode, welcher eine Gültigkeit von 2 Jahren ab
dem Zeitpunkt der Umbuchung besitzt.
(4) Umbuchungscodes sind nicht mit Rabattaktionen und
anderen Gutscheinen kombinierbar.
(5) Umbuchungscodes sind nicht in bar auszahlbar.
(6) Nicht eingelöstes Restguthaben verfällt am Ende der
Gültigkeitsdauer, kann jedoch auch für andere Ausbildungen
eingelöst werden.
§4 Vertragsschluss, Widerruf und Kündigung bei Online-
Ausbildungen & Fernlehrgängen
(1) Vertragsschluss bei Fernlehrgängen
Sofern sich der Kunde zu einem Lehrgang anmeldet, der
unter das Fernunterrichtschutzgesetz (FernUSG) fällt, ist der
Vertragsschluss rechtswirksam, wenn der Kunde die
Bedingungen zum Fernunterrichtsvertrag im
Buchungsprozess akzeptiert hat.
(2) Vertragsschluss bei Online-Ausbildungen
Sofern sich der Kunde zu einem Lehrgang anmeldet, der als
Online-Ausbildung (nicht im Sinne des FernUSG) gehalten
wird, ist der Vertragsschluss rechtswirksam, wenn der Kunde
den Bedingungen zugestimmt hat, dass vor Ablauf der
Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags begonnen
wird. Der Kunde ist dabei bekannt, dass mit Beginn der
Ausführung sein Widerrufsrecht (gem. § 356 Abs. 5 BGB)
erlischt.
(3) Widerruf von Fernlehrgangsverträgen & Online-
Ausbildungen
Jeder Kunde ist berechtigt den Vertrag nach Maßgabe der
besonderen Widerrufsbelehrung gem. §5 Abs. 1 dieser AGB
und Beachtung der Ausnahmen gemäß vorstehendem
Absatz zu widerrufen.
(4) Kündigung von Fernlehrgängen
Verträge über Lehrgänge, die überwiegend oder ganz im
Wege des Fernunterrichts gehalten werden und eine
längere Regellaufzeit haben, können ohne Angabe von
Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach
Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach
Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von
drei Monaten gekündigt werden. Im Fall, dass Lehrgänge
über ihre Regellaufzeit hinaus verlängert werden, besteht
abweichend von vorstehender Regelung, kein Recht auf
Kündigung zum Ablauf des ersten Halbjahres mit einer Frist
von sechs Wochen und anschließend mit einer Frist von drei
Monaten. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag
jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt
unberührt. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Im Fall der Kündigung hat der Kunde nur den Anteil der
Lehrgangsgebühr zu entrichten, der im Verhältnis zur
gesamten Dauer auf die Laufzeit des Vertrages entfällt.
§5 Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular
(1) Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe
von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des
Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Healthy work and Life Bahnhofstr.82, 73312 Geislingen
Tel. 07331/703379
E-Mail: info@healthyworkandlife.de oder info@firmenpräventinoskurse.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein
mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über
Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich
der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung
als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung
gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Falle
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der
Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu
dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten,
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Im Fall eines Vertrages über die Lieferung von ausschließlich
nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen
digitalen Inhalten, erlischt Ihr Widerrufsrecht, sobald wir mit
der Ausführung des Vertrages begonnen haben,
vorausgesetzt, dass Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass
wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der
Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis bestätigt
haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der
Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren
(gem. § 356 Abs. 5 BGB).
Ende der Widerrufsbelehrung
(2) Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie
bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.
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E-Mail: info@healthyworkandlife.de oder info@firmenpräventinoskurse.de
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)
abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*)/erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung
auf Papier)
• Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Hier können Sie das Muster-Widerrufsformular als PDF
abrufen.
§6 Zahlungsarten, Abtretung, Fälligkeit, enthaltene
Leistungen
(1) Preise
Unsere Leistungen sind gem. § 4 Nr. 21 UStG
umsatzsteuerbefreit.
(2) Zahlungsarten bei Buchung über das
Onlinebuchungsformular
Die Lehrgangsgebühr kann – soweit über das
Onlinebuchungsformular gem. §2 Abs. 1 dieser AGBs
gebucht wurde – per PayPal, Debit- oder Kreditkarte, SEPA-
Lastschriftverfahren oder Überweisung gezahlt werden.
• Eine Zahlung per SEPA-Lastschrift ist nur von
Konten innerhalb der Europäischen Union möglich.
• Bei Zahlungen aus Nicht-EU-Ländern verpflichtet
sich der Kunde, alle anfallenden Bankgebühren, die
Seite 3 von 5
durch die Überweisung entstehen, zu übernehmen.
Der Zahlungsempfänger darf nicht mit zusätzlichen
Kosten belastet werden.
• Bei Zahlung per PayPal, Debit- oder Kreditkarte
oder SEPA-Lastschrift erfolgt die Abbuchung gemäß
nachstehemden Absatz 3 durch PayPal (Europe) S.à
r.l. et Cie, S.C.A.
(3) Abtretung der Forderungen
Wenn der Kunde über das Onlineformular bucht und dabei
als Zahlungsart PayPal, Debit- oder Kreditkarte oder SEPA-
Lastschrift wählt, tritt die ASG die ihr durch diesen
Vertragsschluss zustehende Forderung an PayPal (Europe)
S.à r.l. et Cie, S.C.A. ab. Diese wird die Forderung sodann
beim Kunden einziehen. Mit der Auswahl der
entsprechenden Zahlungsart im Buchungsprozess stimmt
der Kunde der Einziehung von PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie,
S.C.A. zu.
(4) Zahlungsart Überweisung
Wenn der Kunde über das Onlinebuchungsformular bucht
und dabei als Zahlungsart Überweisung auswählt, ist die
Zahlung nach Annahme des Angebotes per Überweisung
binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum auf das angegebene
Konto zu leisten. Maßgeblich ist dabei das Datum des
Zahlungseinganges.
(5) Zahlungsart bei anderweitigen Buchungsarten
Bei anderweitigen Vertragsschlüssen gem. §2 Abs. 2 ist die
Zahlung nach Annahme des Angebotes per Überweisung
binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum auf das angegebene
Konto zu leisten. Maßgeblich ist dabei das Datum des
Zahlungseinganges. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
(6) Fälligkeit
Die Lehrgangsgebühr ist bei den Zahlungsarten PayPal,
Debit- oder Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift direkt nach
Vertragsschluss sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig und
ist bei der Zahlungsart Überweisung (gem. Absatz 4 und 5)
mit Zugang der Rechnung fällig.
Abweichend von vorstehender Regelung ist bei einem
Lehrgang im Sinne des FernUSG und eine Regellaufzeit von
mehr als drei Monaten hat, die Lehrgangsgebühr zu den
genannten Zeitpunkten nicht in voller Höhe, sondern in
Höhe einer Teilleistung für einen Zeitabschnitt von
höchstens drei Monaten fällig. Die konkrete Höhe der
Zahlung sowie die Fälligkeit der weiteren Teilleistungen
ergeben sich aus dem Informationsmaterial zu dem
jeweiligen Lehrgang.
Im Fall, dass Lehrgänge über ihre Regellaufzeit hinaus
verlängert werden, bleibt die Zahlungsfrist bestehen. Durch
Verlängerung der Laufzeit ergibt sich kein Recht auf
Teilleistung der Lehrgangsgebühr.
(7) Enthaltene Leistungen
Die aktuellen Lehrgangsgebühren sind der Homepage der
ASG zu entnehmen. In den Lehrgangsgebühren sind, sofern
nicht anders angegeben, die Gebühren für Prüfungen
(ausgenommen Nachprüfungen) und Lehrgangsmaterialien
bereits inbegriffen. Nicht in den Lehrgangsgebühren
enthalten sind Kosten für die Anfahrt, die Unterkunft und
die Verpflegung.
§7 Verzug, Mahnkosten, Aufrechnung, abweichende
Rechnungsanschrift
(1) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. ab
Verzugsbeginn zu zahlen. Liegen die gesetzlichen
Voraussetzungen vor, so kommt der Kunde automatisch in
Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit
und Zugang der Rechnung leistet, wobei der Kunde auf diese
Folge in der Rechnung besonders hingewiesen wird. Eine
gesonderte Mahnung muss nicht versandt werden. Der
Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung
infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu
vertreten hat.
Unabhängig hiervon kann der Schuldner durch eine
Mahnung in Verzug gesetzt werden.
Die Mahnkosten, die vom Kunden im Verzugsfall zu tragen
sind, betragen ab der 2. Zahlungserinnerung pauschal 5,-€.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt
hiervon unberührt. Dabei werden gegebenenfalls die
vorstehenden Zahlungen in Anrechnung gebracht.
(2) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder
Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(3) Der Kunde hat bei der Buchung des Lehrgangs die
Möglichkeit, einen vom Lehrgangsteilnehmer abweichenden
Rechnungsempfänger anzugeben. Sollte Healthy work and Life bis zur
Fälligkeit der Kursgebühr keine schriftliche
Kostenübernahme des angegebenen Rechnungsempfängers
vorliegen, so ist die volle Lehrgangsgebühr vom
angemeldeten Lehrgangsteilnehmer zu bezahlen.
§8 Fördermittel
(1) Bei Inanspruchnahme von EU- und Landesfördermitteln
muss die Anmeldung in Textform (nicht über das
Onlinebuchungsformular) erfolgen.
(2) Der Kunde hat zu beachten, dass die Bedingungen des
jeweiligen Förderprogrammes eingehalten werden.
(3) Sollte eine Förderung bei der späteren Abrechnung
abgelehnt werden, so ist der Kunde zur Zahlung der
gesamten Gebühr für den Lehrgang verpflichtet, zu dem er
sich angemeldet hat. Dem Kunden geht in diesem Fall nach
Ablehnung der Fördermittel eine auf ihn ausgestellte
Rechnung zu, die innerhalb entsprechend § 6 Absatz 4
dieser AGB zur Zahlung fällig ist.
§9 Änderung von Terminen, Lehrgangsorten, Referenten
oder Inhalten, Absage von einzelnen Lehrgängen
(1) Healthy work and Life behält sich die Änderungen der
ausgeschriebenen Termine, des Lehrgangsortes, des
Programm- und Zeitablaufes sowie der Referenten vor.
Unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der
angebotenen Leistungen behält sich Healthy work and Life
auch die Anpassung von Lehrinhalten vor, soweit die Anpassung
unter Abwägung der Interessen des Kunden zumutbar ist
und hiermit keine wesentlichen Änderungen der
vereinbarten Leistungsinhalte verbunden sind.
Diese Änderungen führen auf Seiten des Kunden weder zu
einem Rücktritts- noch zu einem Minderungsrecht.
Ebenso ist die ersatzlose Streichung von Lehrgängen bei zu
geringer Teilnehmerzahl oder Krankheit bzw. Ausfall der
Referenten vorbehalten.
(2) Die bereits entrichtete Lehrgangsgebühr wird im Falle
des Lehrgangsausfalles zurückerstattet. Weitergehende
Ersatzansprüche werden in den in Absatz 1 genannten
Fällen ausgeschlossen.
(3) Die Teilnehmer werden im Falle von absehbaren
Lehrgangsausfällen oder Lehrgangsortwechseln so
rechtzeitig wie möglich informiert. Dies ist bei der Buchung
von Unterkünften sowie von Flug- oder Bahntickets zu
beachten. Vom Kunden sind bei der Buchung Möglichkeiten
einer kurzfristigen Kontaktaufnahme (E-Mail oder
Telefonnummer) anzugeben, unter der er in dringenden
Fällen (Absagen, Terminänderungen, Lehrgangsortwechsel
etc.) erreichbar ist. Sollten diese nicht oder falsch
angegeben werden, ist Healthy work and Life nicht für daraus entstehende
Schäden haftbar.
(4) Healthy work and Life haftet nicht für Schadensersatz wegen
Nichterfüllung oder für sonstige Schäden, die durch die
Absage eines Lehrganges, einzelner Termine oder einen
Referentenwechsel entstehen.
§10 Lehrgangsmaterialien und Zertifikate,
Haftungsausschluss
(1) Die Aushändigung der Lehrgangsmaterialien erfolgt zu
Beginn des Lehrganges. Abschlusszertifikate werden nach
erfolgreichem Abschluss des Lehrganges vergeben. Der
erfolgreiche Abschluss des Lehrganges setzt eine
mindestens 75%ige Anwesenheit in der Präsenzphase sowie
das Bestehen eventueller Prüfungen voraus. Die
Entscheidung, ob die Prüfung als bestanden gilt, entscheidet
der Referent nach Rahmenvorgaben der Healthy work and Life. Die
Prüfungsregularien sind der Prüfungsordnung der Healthy work and Life zu
entnehmen.
(2) Bei nicht erfolgreichem Abschluss der Abschlussprüfung
bzw. bei nicht ausreichender Anwesenheit, behält sich
Healthy work and Life vor, das Abschlusszertifikat nicht zu vergeben. Daraus
resultiert kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
(3) Healthy work and Life übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität,
Vollständigkeit oder Richtigkeit der ausgehändigten
Materialien und vermittelten Informationen.
Haftungsansprüche gegen Healthy work and Life, unabhängig davon ob
materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder
Nichtnutzung der ausgehändigten Materialien und
vermittelten Informationen bzw. durch die Nutzung
fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen
verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
§11 Kostenpflichtige Nachprüfung
(1) Bei nicht angetretener, krankheitsbedingt abgesagter
oder nicht bestandener Prüfung muss für den erfolgreichen
Abschluss des Lehrganges eine Nachprüfung binnen 12
Monaten nach dem ursprünglichen Prüfungsdatum
absolviert und bestanden werden.
(2) Nicht bestandene Prüfungen können durch
kostenpflichtige Nachprüfungen (s. Prüfungsordnung der
Healthy work and Life) nachgeholt werden.
(3) Für die Buchung von Nachprüfungen gelten dieselben
Bedingungen wie für Lehrgänge.
§12 Urheberrecht an Lehrgangsmaterialien, Video- und
Tonaufzeichnungen während des Lehrgangs
(1) Nachdruck, Verbreitung, Weitergabe oder
Vervielfältigung auch einzelner Teile der
Lehrgangsmaterialien sind nur mit der ausdrücklichen
Zustimmung von Healthy work and Life gestattet. Verstöße werden
strafrechtlich verfolgt. Healthy work and Life steht das alleinige und
ausschließliche Urheberrecht und Nutzungsrecht an den
Lehrgangsmaterialien zu.
(2) Sämtliche Video- und Tonaufzeichnungen sind nur mit
der ausdrücklichen Zustimmung Healthy work and Life gestattet.
§13 Haftung
(1) Eine vertragliche oder außervertragliche
Schadenersatzpflicht Healthy work and Life besteht nur, sofern der
Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
zurückzuführen ist.
Zusätzlich haftet Healthy work and Life auch für die nur einfach fahrlässige
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften, begrenzt auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden.
(2) Die Haftung ist im einzelnen Haftungsfall auf den
Auftragswert für jeden nachgewiesenen Schadensfall
begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen (Abs. 1 und
2) gelten auch für eine etwaige persönliche Haftung der
Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der ASG.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen (Abs. 1 bis 3)
gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit oder soweit eine Haftung auf Grund gesetzlicher
Vorschriften zwingend vorgeschrieben ist, wie bspw. bei
Garantie, nach dem ProdHaftG oder dem FernUSG.
(5) Soweit die Tätigkeit Healthy work and Life auf die Vermittlung eines
Dienstleisters gerichtet ist, beschränkt sich die Haftung
gegenüber dem Auftragnehmer ausschließlich auf diese
Vermittlungstätigkeit. Healthy work and Life haftet nicht für die
Ausführung der vermittelten Dienstleistung und nicht für
Schäden, die der Dienstleister in Ausübung oder anlässlich
seiner Tätigkeit verursacht. Eine etwaige Haftung Healthy work and Life
für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Dienstleisters
bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
(6) Healthy work and Life haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel bei
der Erfüllung der Leistungen die auf höherer Gewalt,
Kriegsereignissen, Überschwemmungen, Pandemien,
Aufruhr, Explosion, terroristischen Akten, Repressalien,
Einschränkungen des freien Personen- und Warenverkehrs,
Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen, radioaktiven
Einflüssen, Beschlagnahmen oder Verfügungen von hoher
Hand, sowie Allgemeinverfügungen beruhen.
§14 Teilnahme am praktischen Teil des Lehrganges,
gesundheitliche Eignung des Kunden, Mitteilungspflicht,
Hausrecht
(1) Der Kunde versichert, dass er gesundheitlich in der Lage
ist am Training bzw. der praktischen Ausbildung
teilzunehmen und wird sich zu diesem Zweck ggf. vor
Lehrgangsbeginn ärztlich untersuchen lassen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich alle gesundheitlichen
Einschränkungen, die für die Teilnahme am Training im
Rahmen des Lehrganges relevant sind, uns oder unseren
Mitarbeitern oder Referenten vor Lehrgangsbeginn in
Textform mitzuteilen.
(3) Bei Übungen und körperlichen Aktivitäten sowie
Anwendungsdemonstrationen, die Kunden oder Referenten
an anderen Kunden vornehmen, handeln Kunde und
Referenten auf eigene Gefahr und Risiko.
(4) Healthy work and Life und ihren Erfüllungsgehilfen, bzw. die
Kooperationspartner, die die Lehrgangsräume zur Verfügung
stellen, behalten sich in den Räumlichkeiten am
Veranstaltungsort das Hausrecht vor.
§15 Hinweis auf Streitbeilegung durch Onlineplattform
Ab dem 09.01.2016 sollen Streitigkeiten zwischen
Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-
Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen über
eine Online-Plattform (OS-Plattform) beigelegt werden.
Diese Plattform wird durch die Europäische Union
eingerichtet und ist unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/ erreichbar. Die
Nutzung der Online-Plattform ist nicht zwingend und nicht
verpflichtend. Folglich steht es Verbrauchern frei, Ansprüche
ohne vorherige Nutzung der OS-Plattform gerichtlich
geltend zu machen. Für Verbraucherstreitigkeiten mit Healthy work and Life ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des
Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694
Kehl (www.verbraucher-schlichter.de) zuständig. Die ASG ist
gemäß § 37 VSBG verpflichtet, an dem
Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
§16 Gesetzliche Unfallversicherung
Teilnehmer fallen unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung bei dem Unfallversicherungsträger, dem
die Bildungseinrichtung angehört, wenn sie sich außerhalb
eines Beschäftigungsverhältnisses beruflich aus-, fort- und
weiterbilden oder an einer arbeitsmarktpolitischen
Maßnahme teilnehmen.
Für diesen Fall ist Healthy work and Life unbedingt nach der Anmeldung
und vor Beginn der Lehrveranstaltung in Textform vom
Teilnehmer zu informieren! Die Meldung erfolgt über das
Formular „Meldung gesetzliche Unfallversicherung“.
Wenn ein Arbeitnehmer auf Veranlassung oder zumindest
im wesentlichen Interesse seines Arbeitgebers an einer
beruflichen Bildungsmaßnahme teilnimmt, besteht
Versicherungsschutz über den Unfallversicherungsträger des
Arbeitgebers. Für das wesentliche Interesse des
Arbeitgebers sprechen die Freistellung des Beschäftigten
von der Arbeit, die Gewährung zusätzlicher Freizeit oder die
Übernahme der Kosten.
Versicherungsschutz besteht dagegen nicht, wenn kein
Bezug zu einer beruflichen Tätigkeit besteht und der
Bildungsgang nur aus rein privatem Interesse (Hobby)
besucht wird oder wenn es sich um Live-Online oder Online-
Ausbildungen handelt, die im häuslichen Bereich stattfinden.
§17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Salvatorische
Klausel, Schriftform
(1) Der zwischen Healthy work and Life und dem Kunden zustande
kommende Vertrag unterliegt, vorbehaltlich zwingender
internationalprivatrechtlicher Vorschriften, dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-
Kaufrechtsübereinkommens.
(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des
Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand
Konstanz (Deutschland) für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis. In
allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor
jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen
Gericht erheben. Bei Lehrgängen, die überwiegend oder
ganz im Wege des Fernunterrichts gehalten werden, ist
gemäß § 26 Abs. 1 FernUSG das Gericht zuständig, in dessen
Bezirk der Kunde seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
(3) Bei Unwirksamkeit einer der o.g. Bestimmungen bleibt
die Wirksamkeit/Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
(4) Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht und haben keine
Wirksamkeit, sofern sie nicht nachweislich individuell erfolgt
sind.
Stand: November 2024